Politisches SystemÄgypten ist gemäß der Verfassung von 1971, die zuletzt 2005 geändert wurde, eine Präsidialrepublik. Der Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist ebenfalls Staatsoberhaupt, der vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit nominiert und anschließend für sechs Jahre durch Volkswahl bestätigt wurde. Seit 1981 ist dies Muhammad Husni Mubarak. Er wurde zuletzt 2005 wiedergewählt. Der Präsident soll nach einer Ankündigung Mubaraks vom 26. Februar 2005 in Zukunft durch freie Wahlen mit mehreren zugelassenen Kandidaten gewählt werden. Der Ministerpräsident, die Mitglieder des Kabinetts sowie die Gouverneure, die hohen Richter und Offiziere werden durch den Präsidenten ernannt. Er kann Dekrete erlassen, das Parlament auflösen und hat zudem ein Vetorecht bei der Gesetzgebung. Mubarak regiert laut Kritikern, die dies anmerken, seit dem Tod seines Vorgängers per Notstandsgesetz. Er herrsche über ein pseudodemokratisches System. Die Kritiker merken außerdem an, dass Wahlen teilweise gefälscht oder verschoben worden seien. Außerdem kämen Oppositionelle nach Scheinprozessen ins Gefängnis. Nur Mubarak lässt zu, wie viel öffentliche Opposition in Ägypten existiert. 454 Mitglieder aus dem Rat des Volkes, von denen 444 alle fünf Jahre gewählt werden (seit 1986 400 Abgeordnete über Parteilisten und 44 parteilose Direktkandidaten) und zehn vom Staatsoberhaupt ernannte befinden sich im Parlament, welches allein aus diesen besteht. Die Schura mit 210 Mitgliedern (von denen zwei Drittel alle drei Jahre gewählt und ein Drittel vom Staatsoberhaupt ernannt wird) ist beratendes Legislativorgan. Zwischen dem 9. November und 7. Dezember 2005 gewann die regierende Nationaldemokratische Partei (NDP) aus den Wahlen zum Rat des Volkes mit 311 Sitzen (2000: 388). Die Muslim-Bruderschaft mit 88 Sitzen (17) und die liberale Wafd-Partei mit 6 Sitzen (7) folgten. Unabhängige und Angehörige kleinerer Parteien belegten 27 Sitze (30). 12 Sitze (2) sind vakant. Im Mai/Juni 2004 brachten die Teilwahlen zur Schura ebenfalls eine Mehrheit für die NDP. Eine Wahlpflicht besteht für alle Ägypter im Alter ab 18 Jahren. Die Scharia ist die Hauptquelle der Gesetzgebung. Das Gerichtssystem weist auf unterer Ebene so genannte Zentral- und Distriktgerichte auf. Außerdem gibt es sechs Appellationsgerichtshöfe. Der Oberste Gerichtshof in Kairo ist die höchste juristische Instanz. Die konstitutionelle Ordnung wird durch ein Verfassungsgericht überwacht. Das Land ist Mitglied der Vereinten Nationen (UN), der Welthandelsorganisation (WTO), der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union (AU).
|
|
|